REMA TIP TOP GesmbH

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsverkehr der AWA Handels GmbH, Am Ökopark 8, 8230 Hartberg, FN 136650g, Landesgericht für ZRS Graz (im Folgenden kurz „wir“ bzw, „uns“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unser Vertragspartner wird im Folgenden „Kunde“ genannt.

1.2. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen von Kunden – werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zu dem am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Listenpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung, Einschulung und Montage.

2.2. Erfüllungsort für Zahlungen ist unser Unternehmenssitz, 8230 Hartberg, Am Ökopark 8.

2.3. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachnahme oder Vorauskassa. Die Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2.4. Im Verzugsfall gelten iS § 456 UGB Zinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz pro Jahr als vereinbart.

2.5. Der Kunde trägt sämtliche Betreibungskosten, nämlich Mahnspesen iHv € 8,00 für die erste Mahnung und € 11,00 für jede weitere Mahnung. Nach dem zweiten Mahnschreiben beauftragen wir ein Inkassobüro bzw. einen Rechtsanwalt, dessen Kosten der Kunde zu tragen hat.

2.6. Wurde Raten- oder Teilzahlung vereinbart tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftete Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust auch hinsichtlich einer Lieferung/Teillieferung, können wir sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig stellen, auch wenn es sich um Forderungen aus anderen Lieferungen handelt.

2.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine bei uns eingegangenen Verbindlichkeiten durch Aufrechnung mit eigenen Forderungen aufzuheben (Aufrechnungsverbot).

3. Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss

3.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Eventuelle Fehler in Katalogen und Angeboten sind vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen aufgrund dieser Daten. Mündliche Änderungen des Angebotes durch den Kunden oder durch unserer Vertreter/Mitarbeiter sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits verbindlich.

3.2. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen von bis zu 15% ist eine gesonderte Verständigung des Kunden nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3.3. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

3.4. Der Verkaufsabschluss kommt durch unsere schriftliche Annahme der Bestellung des Kunden oder durch Lieferung der bestellten Gegenstände zustande.

3.5. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung des Irrtums, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder der Verkürzung über die Hälfte.

4. Lieferbedingungen, Verzug

4.1. Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz, 8230 Hartberg, Am Ökopark 8.

4.2. Wir liefern ab Werk oder Auslieferungslager. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch uns oder per Post, Bahn oder Spediteur, stets jedoch auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Versendung ist eine übliche Transportart nach § 429 ABGB.

4.3. Wir sind zu Teillieferung und Teilzahlung berechtigt. Sollte nur ein Teil der Bestellung geliefert werden können, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Teil anzunehmen und nur hinsichtlich des nicht gelieferten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen und Teilrechnungen stets zulässig.

4.4. Wir sind berechtigt unsere Liefer- und Leistungspflichten einschließlich Nebenpflichten (z.B. Einschulung, Montage udgl.) an einen anderen zu überbinden.

4.5. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Leistung geringfügig zu ändern, wenn dies für Konstruktionszwecke nötig ist.

4.6. Von uns genannte Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit vereinbart wurde.

4.7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verzug unserer Lieferanten) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit (mindestens jedoch ein Monat) hinauszuschieben. Sollte die nicht von uns zu vertretende Verzögerung länger als drei Monate dauern, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat das Recht nach Setzung einer Nachfrist von drei Wochen, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen.

4.8. Verlängert sich die Lieferzeit durch den zufälligen Verzug, den Verzug aus leichtem Verschulden oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

4.9. Der Verzug hinsichtlich einer unselbstständigen Nebenleistungspflicht (z.B. Einschulungen, Verpackung. Montage udgl.) berechtigen in keinem Fall zu einem auch nur teilweisen Rücktritt vom Vertrag.

4.10. Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht ab, sind wir berechtigt auf Ver-tragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Das Risiko der Einlagerung und die Wiedereinlagerungsgebühr (Pkt. 6.4.) trägt der Kunde. Im Falle des Annahmeverzuges gilt eine Konventionalstrafe von 20 % exkl. USt. des Rechnungsbetrages als vereinbart.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

5.1. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

5.2. Der Kunde kann Gewährleistungsrechte nur dann geltend machen, wenn er seine nach §§ 377, 378 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachge-kommen ist und die aufgetretenen Mängel unverzüglich – spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Abnahme –, spezifiziert und schriftlich gerügt hat.

5.3. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Offenkundige Mängel sind am Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu beschreiben.

5.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme.

5.5. Das besondere Rückgriffsrecht nach § 933b ABGB wird abbedungen.

5.6. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung (Verbesserung) oder zur Ersatzlieferung (Austausch) berechtigt. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die mängelbehaftete Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.7. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des den Mangel betreffenden Teil zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5.8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt durch Nichtbeachtung der Benützungs- und Wartungsanweisungen.

5.9. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden.

5.10. Im Falle einer Haftung, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Vertragspartner auf Verlangen Einblick in unsere Polizze zu gewähren.

5.11. Die Haftung aus Schadenersatz verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

5.12. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und sonstige wie immer geartete Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Verlust von Daten und Programmen und deren Widerherstellung haften wir nicht.

5.13. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.14. Wenn wir einen Gegenstand zur Bearbeitung oder Reparatur übernommen haben, leisten wir für diesen keinen Schadenersatz außer bei groben Verschulden.

6. Warenrücknahme

6.1. Waren werden nur mit unserem Einverständnis — ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung —
und nur bei Gründen, deren Ursache in unserer Sphäre liegen, innerhalb von 7 Tagen ab Kauf gegen Vorlage des Originals der Bar- bzw. Zielrechnung und ggf. mit Originalverpackung bei Rückstellung in verkaufsfähigen Zustand zurückgenommen.

6.2. Sonderanfertigungen oder –bestellungen werden nicht zurückgenommen.

6.3. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr. Die Gutschrift kann nicht bar ausbezahlt werden und wird nur bei künftigen Einkäufen verrechnet.

6.4. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 10% des Wertes der zurückgenommenen Ware, es sei denn wir weisen dem Besteller einen höheren, oder er uns einen niedrigeren Aufwand für die Warenrücknahme nach.

6.5. Die Kosten der Rückübersendung der Waren trägt der Kunde.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und im Fall des Terminverlusts, haben wir das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände, soweit es sich um Verbrauchsware wie Verschleißteile, Zubehör und Elektrikteile handelt, im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er muss seinem Vertragspartner wiederum auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen. Unser Kunde tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Vertragspartner in Höhe des zwischen uns und ihm vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen diese Zession bereits jetzt an. Die Abtretung betrifft alle Forderungen aus jeglichen Rechtsgrund (so auch Schadenersatz, Bereicherung, Aufwandersatz, Versicherungsvertrag etc.). Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht selbst im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Vertragspartner die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.

7.4. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Verpfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Dritte (wie z.B. Vollstreckungsbeamte) sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

7.5. Unter Eigentumsvorbehalt geliefertes Werkzeug und Werkstätteneinrichtungsgegenstände (z.B. Hebebühnen, Prüfstände, Montiermaschinen udgl.) dürfen vor vollständiger Bezahlung nicht weiterveräußert werden.

7.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Datenschutz, Urheberrecht und Geheimhaltung

8.1. Sämtliche von uns übergebenen Unterlagen, insb. Zeichnungen, stehen in unserem Urheber- und Eigentumsrecht. Die Weitergabe urheberrechtlich geschützter Dokumente bedarf unserer Zustimmung.

8.2. Der Kunde ist zur Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm durch die Geschäftsverbindung bekannt werden, verpflichtet.

8.3. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

9.1. Für sämtliche allfälligen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Graz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

9.3. Sollten Teile dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein, bleibt hiervon der Rest unberührt.

10. VERBRAUCHER

10.1. Ist der Kunde Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes, gelten ihm gegenüber obige Re-gelungen nicht und wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen:
Pkt. 2.7. (Aufrechnungsverbot), Pkt. 3.5. (Vertragsanfechtung wegen Irrtum u.a.), Pkt. 4.2 (Gefahrenübergang), Pkt. 5.3 (Beweislastverteilung), Pkt. 5.4 (Gewährleistungsfrist), Pkt. 5.10. (Haftungsbeschränkung), Pkt. 5.11. (Verjährungsfrist), Pkt. 7.3. (Berechtigung zum Weiterverkauf), Pkt. 7.4. (Verpfändung), Pkt. 9.1. (Gerichtsstand).

10.2. Entgegen Pkt. 2.4. gelten dem Verbraucher gegenüber im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 5 % p.a. als vereinbart.

10.3. RÜCKTRITTSRECHT
Wurde der Vertrag nicht in unseren Geschäftsräumen oder an unseren Messeständen abgeschlossen, kann der Verbraucher Kunde vom Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss und Übermittlung dieser AGB, spätestens jedoch, zum Zeitpunkt in dem wir die Ware an den Verbraucher geliefert haben, zurücktreten.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat er uns Zug um Zug die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Ist die Rückstellung der bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher uns deren Wert zu vergüten.
Das Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn der Verbraucher selbst das Geschäft angebahnt hat oder das Entgelt weniger als € 25 beträgt. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb der Frist abgesendet werden und ist an keine Form gebunden, sodass auch eine fernmündliche Erklärung ausreicht.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Lieferung und Verpackung so-wie die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

Stand: Mai 2016